Mitgliedschaft in der Kirchenpflegervereinigung

  1. Mitglieder des Vereins können sein: alle Kirchenpfleger und Kirchenpflegerinnen, Rechner und Rechnerinnen der Kirchenbezirke, Leiter und Leiterinnen von Kirchlichen Verwaltungsstellen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von Diakonie-/Sozialstationen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Dies gilt auch für deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen.

  2. Mitglieder des Vereins, die aus dem Amt ausscheiden können die Mitgliedschaft fortführen. Ausgeschiedene Mitglieder können beantragen wieder aufgenommen zu werden.

  3. Die Mitgliedschaft oder deren Fortführung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Er entscheidet über den Antrag

  4. Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Ausschuss vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung verliehen werden.