Mitgliedschaft in der Kirchenpflegervereinigung
- Mitglieder des Vereins können sein: alle Kirchenpfleger und Kirchenpflegerinnen, Rechner und Rechnerinnen der Kirchenbezirke, Leiter und Leiterinnen von Kirchlichen Verwaltungsstellen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von Diakonie-/Sozialstationen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Dies gilt auch für deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen.
- Mitglieder des Vereins, die aus dem Amt ausscheiden können die Mitgliedschaft fortführen. Ausgeschiedene Mitglieder können beantragen wieder aufgenommen zu werden.
- Die Mitgliedschaft oder deren Fortführung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Er entscheidet über den Antrag
- Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Ausschuss vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung verliehen werden.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, drucken Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und schicken diesen an ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.
zum Aufnahmeantrag
Der jährliche Beitrag beträgt ab 1. Januar 2022 wie von der Mitgliederversammlung am 20.10.2021 beschlossen:
- Haupt- und Nebenberufliche Mitglieder 75,00 €
- Ruhestandsmitglieder 25,00 €.
Sind Sie Assistent*in der Gemeindeleitung (AGL), so legen wir Ihnen die Mitgliedschaft beim Verband der Verwaltungsmitarbeitenden ans Herz, mit dem wir zum 01.01.2025 fusionieren werden.