Die Kirchenpflegervereinigung wird darin als Mitarbeitervertretung anerkannt. Es wurde an die Pfarrämter verteilt. Rundschreiben vom 1.10.2013, AZ 24.00 Nr. 308/6.
Die Kirchenpflegervereinigung wird darin als Mitarbeitervertretung anerkannt. Es wurde an die Pfarrämter verteilt. Rundschreiben vom 1.10.2013, AZ 24.00 Nr. 308/6.