Selbstverständnis und Zielsetzungen der Vereinigung

1.  Selbstverständnis der Vereinigung - nach innen

  • Wir pflegen einen kollegialen Umgangsstil.
  • Kritik wird offen und direkt geäußert und nicht als
    persönlicher Angriff betrachtet.
  • Es findet eine sachliche Auseinandersetzung statt.
  • Die Arbeit wird auf viele Schultern verteilt.
  • Unabhängig von der formalen Verantwortung des Vorstands
    übernehmen alle Ausschussmitglieder eine persönliche Verantwortung.

2.  Selbstverständnis der Vereinigung - nach außen

  • Die Vereinigung ist dem Auftrag unserer Landeskirche verpflichtet.
  • Die Vereinigung ist dem Oberkirchenrat und Anderen gegenüber
    ein konstruktiver und sachbezogener Partner.
  • Die Vereinigung ist es verlässlicher Partner.
  • Die Vereingung vertritt ihre Interessen und Meinungen klar und
    offen nach außen
  • Die Mitglieder werden über Entwicklungen und Entscheidungen
    regelmäßig informiert.
  • Die Mitglieder sind in wichtige Entscheidungen mit einzubeziehen.

3.  Aufgaben und Zielsetzungen

     Die Vereingung hat insbesondere folgende Kernaufgaben:

     1. Berufsständische Interessen

  • Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Suche nach
    qualifizierten Kirchenpflegerinnen und Kirchenpflegern.
  • Stellung der Kirchenpflegerin/des Kirchenpflegers im KGR.
  • Berechnung des Zeitumfangs einer Kirchenpflege und Berechnung
    der Stellen.
  • Unterstützung und Vertretung von gemeinsamen und einzelnen
    Interessen von Mitgliedern.
  • Mitwirkung bei strukturellen Überlegungen im Bereich unserer
    Landeskirche.
  • Weiterentwicklung und Ausgestaltung kirchlicher Verwaltung.
  • Strukturelle Einbindung von  Gemeindebüros in die Kirchengemeinde.

      2. Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Angebote der Vereinigung.
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verband der
    Verwaltungsmitarbeiter/innen.
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit Angeboten vor Ort
    (Obleute).
  • Abstimmung, Ergänzung, Abwicklung der Weiterbildung vor Ort

     3. Sachkompetenz der Mitglieder werden in Diskussions- und
          Entscheidungsprozesse in der Landeskirche eingebracht.

         Mitwirkung unter Beteiligung bei

  • Rechtsverordnungen, Erlässen und Gesetzen
    - Verteilgrundsätze
    - Pfarrhausrichtlinien
    - Fortschreibung des Rechnungswesens
  • Personalwesen (KAO, Vergütungsgruppenpläne,
    Kirchenbeamtengesetzt .....)
  • Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
  • Enge Zusammenarbeit mit Ref. 8.6 im Oberkirchenrat

     4. Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Verbänden

  • Mit dem Verband der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    im Bereich der Evang. Kirche in Württemberg e.V.
  • Kirchengemeindetag.

Stand: 20.2.2013