Selbstverständnis und Zielsetzungen der Vereinigung
1. Selbstverständnis der Vereinigung - nach innen
- Wir pflegen einen kollegialen Umgangsstil.
- Kritik wird offen und direkt geäußert und nicht als
persönlicher Angriff betrachtet. - Es findet eine sachliche Auseinandersetzung statt.
- Die Arbeit wird auf viele Schultern verteilt.
- Unabhängig von der formalen Verantwortung des Vorstands
übernehmen alle Ausschussmitglieder eine persönliche Verantwortung.
2. Selbstverständnis der Vereinigung - nach außen
- Die Vereinigung ist dem Auftrag unserer Landeskirche verpflichtet.
- Die Vereinigung ist dem Oberkirchenrat und Anderen gegenüber
ein konstruktiver und sachbezogener Partner. - Die Vereinigung ist es verlässlicher Partner.
- Die Vereingung vertritt ihre Interessen und Meinungen klar und
offen nach außen - Die Mitglieder werden über Entwicklungen und Entscheidungen
regelmäßig informiert. - Die Mitglieder sind in wichtige Entscheidungen mit einzubeziehen.
3. Aufgaben und Zielsetzungen
Die Vereingung hat insbesondere folgende Kernaufgaben:
1. Berufsständische Interessen
- Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Suche nach
qualifizierten Kirchenpflegerinnen und Kirchenpflegern. - Stellung der Kirchenpflegerin/des Kirchenpflegers im KGR.
- Berechnung des Zeitumfangs einer Kirchenpflege und Berechnung
der Stellen. - Unterstützung und Vertretung von gemeinsamen und einzelnen
Interessen von Mitgliedern. - Mitwirkung bei strukturellen Überlegungen im Bereich unserer
Landeskirche. - Weiterentwicklung und Ausgestaltung kirchlicher Verwaltung.
- Strukturelle Einbindung von Gemeindebüros in die Kirchengemeinde.
2. Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Angebote der Vereinigung.
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verband der
Verwaltungsmitarbeiter/innen. - Zusammenarbeit und Abstimmung mit Angeboten vor Ort
(Obleute). - Abstimmung, Ergänzung, Abwicklung der Weiterbildung vor Ort
3. Sachkompetenz der Mitglieder werden in Diskussions- und
Entscheidungsprozesse in der Landeskirche eingebracht.
Mitwirkung unter Beteiligung bei
- Rechtsverordnungen, Erlässen und Gesetzen
- Verteilgrundsätze
- Pfarrhausrichtlinien
- Fortschreibung des Rechnungswesens - Personalwesen (KAO, Vergütungsgruppenpläne,
Kirchenbeamtengesetzt .....) - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Enge Zusammenarbeit mit Ref. 8.6 im Oberkirchenrat
4. Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Verbänden
- Mit dem Verband der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Bereich der Evang. Kirche in Württemberg e.V. - Kirchengemeindetag.
Stand: 20.2.2013